Versicherungen & Vorsorge
für privat

Ihre Bedürfnisse sind einzigartig – und so sollte auch Ihr Versicherungsschutz sein. Private Versicherungen ermöglichen es Ihnen, sich genau nach Ihren individuellen Lebensumständen und Zielen abzusichern. Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Bausteine für Ihre finanzielle Sicherheit zu finden, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Wenn Unachtsamkeit die Existenz bedrohen kann.

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Rotwein

Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 Euro geschätzt.

Zigarette

Während eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der sich auf ein nahe gelegenes Industriegebiet ausweitete. Eine Lagerhalle brannte vollständig ab. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Die Schadenhöhe wurde auf über drei Millionen Euro geschätzt.

Vorbei

Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor – jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des Nachbarn. Die Schadenhöhe wurde auf 400 Euro geschätzt.

Anerkennung

Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Schadenverursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 25.000 Euro geschätzt.

Zu schnell

Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß stürzte die Joggerin so unglücklich, dass sie lebensbedrohliche Kopfverletzungen erlitt. Glücklicherweise überlebte sie den Unfall. Bis heute hat sie jedoch bleibende Schäden, weshalb sie nie wieder arbeiten kann und lebenslang auf Pflege angewiesen ist. Regressforderungen der Krankenkasse, Pflegekosten, Rentenzahlungen und Schmerzensgeld belaufen sich auf über zwei Millionen Euro.

WAS IST VERSICHERT?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mit versicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:

  • Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
  • Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
  • Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z.B. Au-pairs

GRUNDSÄTZLICH SIND SCHÄDEN DURCH FOLGENDE URSACHEN NICHT VERSICHERT

  • Vorsatz
  • Geldstrafen & Bußgelder

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden durch deliktunfähige Personen
  • Gefälligkeitsschäden
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Neuwertentschädigung
  • Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
  • Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
  • Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten

SONDERFALL GLASBRUCH

Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen.

###INHALT PHV

PRIVATE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Damit Sie Ihr Recht auch durchsetzen können!

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?

ARBEITS-RECHTSSCHUTZ

Herr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.

WOHNUNGS-RECHTSSCHUTZ

Frau Poczesniok zog aus ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte sie ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.

VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ

Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

SOZIAL-RECHTSSCHUTZ

Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb sie ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt sie eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt.

STEUER-RECHTSSCHUTZ

Frau Raiers Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis ihr üblicher Arbeitsweg wieder frei ist, kommen so fast 2.500 km Umweg zusammen. Im Zuge der Steuererklärung erkennt der zuständige Sachbearbeiter nur die übliche Strecke an. Trotz Widerspruch und Erklärungsversuch lenkt das Finanzamt nicht ein. Frau Raiers Rechtsschutzversicherer erklärt sich bereit, die nötigen Kosten einer Gerichtsverhandlung zu übernehmen. Frau Raier übergibt die Sache danach ihrem Anwalt.

WAS IST VERSICHERT?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, die vereinbart werden können.

WER IST VERSICHERT?

Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:

  • Ehepartner
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind
  • Volljährige, unverheiratete Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERBAR?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche), Mediations-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche und Umfänge).

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT VERSICHERBAR?

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten

Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden.

###Inhalt Alleinstellungsmerkmale PRS

Einkommensabsicherung

Welche Möglichkeiten der Einkommensabsicherung gibt es?

Hier eine detaillierte Übersicht

Diese Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn man aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, den bisherigen Beruf zu (weniger als 50%) Auszuüben.

Es ist ratsam, die BU möglichst früh abzuschließen, da die Beiträge dann günstiger sind und die zu versichernde Person meist noch Gesund ist. Sind erstmal gesundheitliche Probleme da, werden diese ausgeschlossen, oder der Versicherer lehnt komplett ab.

Die BU-Rente wird in der Regel nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Die EU-Versicherung bietet Schutz, wenn man in keinem Beruf mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Sie ist eine Alternative zur BU, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschlossen werden kann.

Diese Versicherung zahlt eine Rente oder eine zuvor festgelegte einmalige Versicherungs-leistung, wenn bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Sprechen oder Gehen verloren gehen.

Diese Versicherung zahlt eine einmalige Leistung bei schweren Erkrankungen wie z.B. Krebs oder Herzinfarkt und vielen anderen.

Sie zahlt bei Arbeitnehmern ab dem 43. Tag bzw. nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit ein Tagegeld, um den Verdienstausfall auszugleichen.

Im Rahmen der bAV kann ein Teil des Bruttogehalts in eine Altersvorsorge umgewandelt werden, was Steuervorteile mit sich bringt.

Die bAV kann auch zur Einkommenssicherung im Fall von Berufsunfähigkeit dienen.

Sie bietet Leistungen bei Invalidität durch einen Unfall, kann aber auch Rentenleistungen umfassen.

Staatliche Leistungen:

Bei Erwerbsminderung oder Pflegebedürftigkeit können Leistungen aus der Rentenversicherung oder Pflegeversicherung in Anspruch genommen wer

Private Vorsorge

Auch private Sparanlagen oder Immobilien können zur Einkommenssicherung dienen.

Es ist ratsam, sich individuell beraten zu lassen, um die passende Einkommensabsicherung zu finden, die auf die persönlichen Bedürfnisse und die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten ist.

Einkommenssicherung - Versicherungskammer Bayern

Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die meisten ist das Gehalt die Basis ihres Lebensstandards. Fällt dieses Einkommen weg, wird e..

HAUSRATVERSICHERUNG

WICHTIG FÜR JEDEN HAUSHALT!

Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar.

Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

BLITZEINSCHLAG

Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein. Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner. Was das Feuer verschonte, wurde durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Die Familie stand vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf 150.000 € geschätzt.

ROHRBRUCH

Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektronischen Geräte (Tablet-PC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt. Der Schaden wurde auf 3.000 € geschätzt.

EINBRUCHDIEBSTAHL

Unbekannte brachen in ein Haus ein. Sie entwendeten alle unterhaltungselektronischen Geräte. Im Anschluss verwüsteten sie das komplette Haus. Sämtliche Spiegel und Mobiliarverglasungen wurden zerschlagen, Betten und Matratzen aufgeschlitzt und ein großer Schrank im Schlafzimmer sogar angezündet. Das Feuer breitete sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch fast der gesamte Hausrat vernichtet oder unbrauchbar gemacht wurde. Unter den beschädigten Gegenständen befand sich auch ein Bösendorfer Klavier. Der Gesamtschaden wurde auf 119.000 € geschätzt.

STURMSCHADEN

Das Orkantief „Sabine“ fegte 2020 mit Orkanböen von über 100 km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm drückte ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch konnte Regen in die Wohnung eindringen. Das Regenwasser beschädigte die Couch und die Soundbar. Der Schaden wurde auf 3.500 € geschätzt.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Die Standarddeckung umfasst:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Folgende Erweiterungen sind möglich:

    Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
  • Glasbruch
  • Fahrraddiebstahl
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. A. NICHT VERSICHERT?

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.)

Feuer

  • Sengschäden, Überstrom, Induktion

Leitungswasser

  • Plansch- oder Reinigungswasser
  • Schwamm

Sturm/Hagel

  • Sturmflut
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen

Einbruchdiebstahl/Raub

  • Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).

###INHALT Alleinstellungsmerkmale HRV

FÜR IMMOBILIENBESITZER

Schutz für Eigenheim & vermietete Objekte – passgenau kombiniert.

  • Haus- & Grundstückseigentümer Haftpflichrt
  • Elementar (seperat)
  • Vermieter Rechtsschutz
  • Mietausfall / Miednomaden
  • Photovoltaik / Balkonkraftwerk

GESUNDHEIT

Bessere Leistungen – passend zu Ihrer Lebenssituation.

  • Private Krankenversicherung
  • Krankenzusatz (Zahn, Stationär 1/2Bett/Chefarzt, Naturheilkunde, etc.)

PFLEGE- PFLEGETAGEGELD O. PFLEGERENTE

Schutz vor den Kosten der privaten Pflege

Eltern richtig gegen Pflegekosten absichern.

  • Pflegetagegeld – flexibles Tagegeld je Pflegegrad; ideal für Eigenanteile/private Unterstützung.
  • Pflegerente – lebenslange Zahlung je Pflegegrad; planbarer, langfristiger Schutz.
  • Eltern absichern – passende PflegeZusatzlösungen für Eltern; Entlastung der Familie.Wichtig (beide): Staffel je Pflegegrad · Dynamiken · Warte/Karenzzeiten · Beitragsbefreiung im Leistungsfall.

FÜR TIERHALTER

Sinnvolle Absicherung für Hunde, Pferde & Co.

  • Tierhalterhaftpflicht oft Pflicht; deckt Schäden durch das Tier.
  • TierOP/Tierkranken Operations bzw. Behandlungskosten inkl. Medikamente.Wichtig: Deckungssumme · Mietsachschäden (Ferien) · Auslandsdeckung · GOT bis xfach · Wartezeiten.

FÜR JÄGER

Spezialschutz für Jäger, Ausrüstung & deren Hunde.

  • Jagdhaftpflicht Pflichtschutz für Personen/Sachschäden bei Ausübung der Jagd.
  • Waffen/Optiken/Wärmebild (Sachschutz) Diebstahl/Beschädigung zuhause, im Revier, unterwegs.
  • JagdhundeOP/Kranken auf Jagdgebrauchshunde zugeschnittener Schutz.

HOCHWERTIGE FAHRRÄDER, E-BIKE & PEDELECS

Kasko & Haftpflicht – passend zu Ihrem Bike.

  • Fahrrad / E-BikeKasko Diebstahl, Vandalismus, Sturz/Akkuschäden (oft inkl. Schutzbrief).
  • Haftpflicht SPedelec/EScooter Kennzeichen-/Pflichtversicherung.Wichtig: NeuwertErstattung · Akku/Elektronik · Schlossanforderungen · Abgrenzung Pedelec ≤ 25km/h.
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